Die Visitation

Die Visitation der IG 

– Fakten zum Vorgang –

Vorab ein  Wort zur Visitation im Allgemeinen: Eine Visitation ist kein Tribunal, das die Kirche ausrichtet, sondern lässt sich als eine Standortbestimmung verstehen: „Wo stehen wir? Wohin wollen wir?“ [1] Es geht um „die nüchterne und ehrliche Wahrnehmung der aktuellen Situation des Lebens[2], darum, Stärken und Schwächen zu analysieren, Entwicklungspotentiale etc. zu finden, gegebenenfalls auch um die Bearbeitung von vorhandenen Konflikten um die Zukunft besser gestalten zu können. Visitationen finden gerade im Ordensbereich regelmäßig und selbstverständlich statt – es handelt sich hier also um einen ganz normalen Vorgang. Für mich stellt sich die Frage, warum die IG nicht ebenfalls selbstverständlich regelmäßig visitiert wurde.

Nun wurde also erstmals auch die IG visitiert: Am 14. Februar 2019 ordnete Herr Erzbischof Reinhard Kardinal Marx die Visitation an. Er bestellte zunächst zwei Visitatoren, Herrn Lic. iur. can. Michael Benz und Frau Sr. Prof. Dr. Carmen Tatschmurat OSB, um die damalige KIG in der Diözese München und Freising zu visitieren. Am 20. November 2019 bestellte er dann Frau Prof. Dr. Sabine Demel zur dritten Visitatorin. Ich habe mit Herrn Lic. iur. can. Michael Benz telefoniert, der mir den Vorgang genauer erklärte.

Die Visitatoren bemühten sich, mit der Leitung der damaligen IG Kontakt aufzunehmen, jedoch gelang es ihnen nicht, über einen Schriftwechsel z.B. mit der Leitung der IG oder dem Verein der Priester im Dienst an Katholischen Integrierten Gemeinden hinaus, in ein Gespräch mit ihr zu kommen. Sie erhielten nicht eine Handvoll Wortmeldungen von Personen, die berichteten, dass sie positive Erfahrungen in der IG gemacht hätten. Auf Rückmeldung der Visitatoren mit der Bitte um einen Gesprächstermin, um die Informationen zu vertiefen, unterblieb jedoch jede weitere Antwort, sodass mit diesen Personen kein Gespräch zustande kommen konnte.

Die Visitatoren nahmen bis zur Abfassung des Zwischenberichts elf Termine wahr, in denen sie mit 18 Personen sprachen, die aus der IG – freiwillig oder unfreiwillig – ausgeschieden waren. Desweiteren stützte sich ihre Arbeit auf eine Vielzahl von Dokumenten, die sich im Laufe der Jahrzehnte in der Diözese angesammelt hatte.

Daraufhin erstellten die Visitatoren den Zwischenbericht vom 1.10.2019 und legten diesen zunächst dem Erzbischof vor. Anschließend verschickten sie diesen Zwischenbericht zunächst an die Leitung der damaligen KIG und anschließend an alle Personen, die an der Visitation teilgenommen hatten, um sich für den geplanten Abschlussbericht zu vergewissern, dass alles zutreffend ist und sich die befragten Personen richtig wiedergegeben sehen.

Die Teilnehmer an der Visitation äußerten sich positiv über den Zwischenbericht, mit der Leitung der KIG war zum Inhalt des Zwischenberichts trotz der Ernennung einer weiteren Visitatorin keine konstruktive direkte Auseinandersetzung möglich.

Der Zwischenbericht wurde, ohne Abstimmung  mit den Visitatoren, an die KNA weitergeleitet. Auf diesem Wege kam der Zwischenbericht an die Öffentlichkeit.

Unterschiedliche Personen aus dem Umfeld der ehemaligen IG reichten aufgrund des veröffentlichten Zwischenberichtes verschiedene Klagen gegen die Erzdiözese bzw. die Visitatoren ein, z.B. auf Unterlassung bestimmter Aussagen oder wegen mutmaßlicher Verletzung des Datenschutzes.

In der ersten Jahreshälfte 2020 erhielten die Visitatoren die Information, dass es in der KIG in der Erzdiözese München und Freising keine Leitungsorgane und Mitglieder mehr gäbe. Da eine Visitation darauf abzielt, für die Gegenwart neue Perspektiven aufzuzeigen, ihr eigentlicher Sinn also nicht mehr gegeben war, wurde zum 29.6.2020 der „abschließende Bericht der Visitatoren“ erstellt, welcher nur an Herrn Kardinal Marx selbst geschickt wurde.

Am 19. November 2020 wurde die „Stellungnahme der Visitatorinnen und des Visitators des Erzbischofs für die Katholische Integrierte Gemeinde in der Erzdiözese München und Freising (KIG)“ seitens der Erzdiözese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hierzu gibt es keine Klagen (Stand 8/21) von Mitgliedern der ehemaligen IG.

Nach Abschluss der Visitation erhielt die Erzdiözese München und Freising einige Briefe und E-Mails mit positiven Aussagen zur IG.

Die Beendigung der Visitation und die kirchenrechtliche Auflösung der KIG in München erfolgte am 20.11.2020, da es keine Leitungsorgane bzw. Mitglieder mehr gab.

 

Lesen Sie hier den Beitrag für die Visitation von Friederike Wallbrecher

Lesen Sie hier den Beitrag für die Visitation von Thomas Schaffert

 

[1] https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/ueber-das-erzbistum/leitlinien/visitationen-levi/visitationspraxis/

[2] https://bistum-augsburg.de/Pastoralvisitation/Pastoralvisitation/Ziele-einer-Visitation