Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung

„Träger des gemeindlichen Lebens“[1]

 

In dem Heft „Ecclesiae Solamen“ aus dem Jahre 1983 lässt sich nachlesen, dass die IG von dem Gedanken ausging, dass es den Menschen naturbedingt nicht möglich wäre, einander zu vertrauen. Daher müssten sie „ein unfriedliches Leben gegenseitiger Abschreckung in Kauf nehmen.[2] Indem aber die christliche Gemeinde auf die Anwesenheit Gottes setzt, erhält der Mensch die Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Auf dieser Grundannahme der Anwesenheit Gottes, die Vertrauen ermöglicht, wurde die Gemeindeversammlung als Ort der „correctio fraterna“ – der brüderlichen Zurechtweisung betrachtet. In diesen Versammlungen ging es um alltägliche Dinge, größere Problemlagen sowie um die Frage, welchen zugedachten Ort, welche Berufung der einzelne innerhalb der Gemeinde habe. Dies konnte er nach der Vorstellung der IG nicht selbst bestimmen, „sondern die Versammlung der Gemeinde, nachdem sie über längere Zeit versucht, kennenzulernen und zu prüfen, wie sich die Berufung entfalten kann zum Wohl des einzelnen und zum Wohle des Ganzen.“[3]  Nachfolge Jesu bedeutete konkret „für den einzelnen Christen […] von der Versammlung der Gemeinde … seine ‚Berufung‘ anzunehmen als den Weg zur Vollendung seines Lebens.[4] Ganz selbstverständlich schien zu sein, dass ein Mitglied auf die Gemeinde hört, „wenn es nicht leben will als ein Heide oder im Aberglauben.“[5] Gehorsam gegenüber der Versammlung war für ein Gemeindemitglied zumindest in den ersten Jahrzehnten der IG essentiell, es sollte zulassen, dass seine Leidenschaft und das, „was er spontan und ausdauernd will und erstrebt – kontinuierlich von der Versammlung auf die Sache der Gemeinde ausgerichtet, kritisiert und korrigiert wird.[6]

 

Was sagt der Bericht der Visitatoren dazu?[7]

Unter der Rubrik „Fragwürdiges Selbstverständnis“ wird festgehalten, dass die IG eine „exklusive Identifizierung von KIG und urchristlicher Gemeinde“ für sich selbst beanspruchte, nur in ihr sei „wahres Christentum verwirklicht … der KIG bzw. ihrer Gemeindeversammlung kommt als der wahren Gemeinde alle Vollmacht, einschließlich der Vollmacht zur Sündenvergebung, zu.“ Immer wieder wurde die Überzeugung geäußert: „In der Versammlung und vermittelt durch die Gründerin“ sei die Stimme des Heiligen Geistes erfahrbar. Widerspruch gegen den Rat der Versammlung löste den Vorwurf aus, „sich einer Sünde wider den Heiligen Geist schuldig zu machen“. Dies bedeutete die Forderung nach einer „Ganzhingabe“ für alle, „die sich zur KIG zählen wollten“. So mussten Entscheidungen aller Art „angefangen von der Partnerwahl, der Wahl des Berufes, des Wohnortes oder der Wohnform über den Umgang mit dem Kinderwunsch und die Erziehung der Kinder bis hin zur Wahl des Arztes und zu sämtlichen finanziellen Aktivitäten, um nur die wichtigsten zu nennen“ hingenommen werden. Im Fazit der Stellungnahme wird von einer geforderten „Ganzhingabe … die einer Ausbeutung gleichkommt“ geschrieben.

Was dieses Selbstverständnis für einige Mitglieder bedeutete, lässt die Stellungnahme der Visitatoren unter der Überschrift „Überzogene Gehorsamsforderungen“ erahnen:  Hier wird berichtet, dass die „Äußerung von Kritik oder Zweifeln an Beschlüssen der Versammlung […] als Zeichen der Glaubensschwäche oder des Unglaubens verurteilt“ wurden. Aufgrund der „über allem stehende Bedeutung der Gemeinde bzw. der Versammlung und die Art und Weise, wie die Versammlung durchgeführt wurde“, entstanden bei Anhängern oder Mitgliedern der IG massive Ängste, da im Nicht-Annehmen eines Rates der Gemeindeversammlung die Gefahr der Trennung von der IG lag. Dieser Fall hätte häufig den sofortigen Verlust jeglicher sozialer Kontakte, des Wohnraumes, des Arbeitsplatzes und der in die IG investierten materiellen Güter bedeutet.

 

Zum Blogbeitrag über Gemeindeversammlungen

 


[1] Traudl Wallbrecher. Ecclesiae Solamen. Verlag Urfeld – München. 1983 S. 26

[2] Traudl Wallbrecher. Ecclesiae Solamen. Verlag Urfeld – München. 1983 S. 26

[3] Handbüchlein für Christen. (Erster Entwurf). Gesamtherstellung: Integrierte Gemeinde. München: o.J. (ca. 1981)

[4] Handbüchlein für Christen. (Erster Entwurf). Gesamtherstellung: Integrierte Gemeinde. München: o.J. (ca. 1981)

[5] Handbüchlein für Christen. (Erster Entwurf). Gesamtherstellung: Integrierte Gemeinde. München: o.J. (ca. 1981)

[6] Handbüchlein für Christen. (Erster Entwurf). Gesamtherstellung: Integrierte Gemeinde. München: o.J. (ca. 1981)

[7] https://www.erzbistum-muenchen.de/cms-media/media-52305220.pdf, aufgerufen am 30.5.2021